<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
	<channel>
		
		<title>hamburger arbeitsgemeinschaft für strafverteidigerinnen und strafverteidiger e.v.</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-hamburg.net/</link>
		<description>Pressemitteilungen</description>
		<language>de</language>
		<image>
			<title>hamburger arbeitsgemeinschaft für strafverteidigerinnen und strafverteidiger e.v.</title>
			<url>http://www.strafverteidiger-hamburg.net/EXT:tt_news/ext_icon.gif</url>
			<link>http://www.strafverteidiger-hamburg.net/</link>
			<width></width>
			<height></height>
			<description>Pressemitteilungen</description>
		</image>
		<generator>TYPO3 - get.content.right</generator>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
		
		
		
		<lastBuildDate>Tue, 13 Oct 2009 22:20:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Stellungnahme zum Entwurf für ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz</title>
			<link>http://www.strafverteidiger-hamburg.net/mitteilung+M549dfdaa8a6.html</link>
			<description>Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschloss am 1. September 2009 den Entwurf für ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschloss am 1. September&nbsp;2009 den <a href="index.php?eID=tx_nawsecuredl&amp;u=0&amp;file=fileadmin/user_upload/aktuelles/E-HmbUVollzG.pdf&amp;t=1284058381&amp;hash=ed5f2fd1ab6ad3069fe06c15fe964fe1" title="Download" target="_blank" class="download" >Entwurf für ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz</a>&nbsp;(PDF, 311 KB).</p>
<p class="bodytext">Im Rahmen der Verbandsanhörung hat die Hamburger Arbeitsgemeinschaft der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. dazu&nbsp;gegenüber der Justizbehörde eine Stellungnahme&nbsp;abgegeben.</p>
<p class="bodytext">Zur vollständigen <a href="index.php?eID=tx_nawsecuredl&amp;u=0&amp;file=fileadmin/user_upload/aktuelles/Stellgn_Hmb_UVollzG.pdf&amp;t=1284058381&amp;hash=b4e98f2ca8b12c4e8921e57f6702086e" title="Download" target="_blank" class="download" >Stellungnahme vom 13. Oktober 2009</a> (PDF, 49 KB)</p>
<p class="bodytext">Die Arbeitsgemeinschaft begrüßt, dass der Vollzug der Untersuchungshaft gesetzlich geregelt werden soll. Das ist seit Jahrzehnten überfällig. Damit wird endlich der grundgesetzwidrige Zustand beendet, dass einer der schärfsten Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger/innen bis heute in wesentlichen Teilen ohne gesetzliche Grundlage erfolgt.</p>
<p class="bodytext">Der vom Senat beschlossene Entwurf für das Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft stützt sich auf den <a href="index.php?eID=tx_nawsecuredl&amp;u=0&amp;file=fileadmin/user_upload/aktuelles/E-Th%C3%BCrUVollzG.pdf&amp;t=1284058381&amp;hash=1572ad6edffeac53341533d88a1ee303" title="Download" target="_blank" class="download" >Musterentwurf</a>&nbsp;(PDF, 564 KB), der von zwölf Bundesländern erarbeitet wurde und bereits am 3. November 2008&nbsp;der Öffentlichkeit vorgestellt wurde (siehe dazu im <a href="archiv.html" title="Interner Link" class="internal-link" >Archiv</a> die Erklärung vom 15. Dezember 2008).&nbsp;Der Entwurf für das Hamburgische Untersuchungshaftvollzugsgesetz&nbsp;übernimmt leider viele problematische Regelungen aus dem Musterentwurf, in einigen Punkten, z. B. bei der externen ärztlichen Betreuung,&nbsp;weicht er aber auch&nbsp;positiv von ihm ab.</p>
<p class="bodytext">Die Arbeitsgemeinschaft kritisiert insbesondere die zu weite Fassung des Vollzugsziels, die Ausnahmen vom Trennungsgrundsatz und der Einzelunterbringung sowie&nbsp;die Regelungen zur Durchsuchung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vor einem Besuch, zur Postkontrolle und zur Einzelhaft (Arrest und Absonderung) bei jungen Gefangenen.</p>
<p class="bodytext">Begrüßt werden insbesondere die Regelungen, die die besondere Situation, Förderungsbedürftigkeit&nbsp;und Haftempfindlichkeit von jungen Gefangenen berücksichtigen.</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 22:20:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Hmb. Strafvollzugs- u. Jugendstrafvollzugsgesetz: veränderte Entwürfe nach der Verbändeanhörung verabschiedet</title>
			<link>http://www.strafverteidiger-hamburg.net/mitteilung+M5e90045a38a.html</link>
			<description>Der Senat hat am 10.3.09 nach der Anhörung der Verbände die Einführung eines...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Der Senat hat&nbsp;am 10.3.09 nach der Anhörung der Verbände&nbsp;die Einführung eines Hamburgischen Jugendstrafvollzugsgesetzes sowie&nbsp;die Überarbeitung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes beschlossen und&nbsp;die entsprechenden&nbsp;<a href="http://www.hamburg.de/contentblob/1251380/data/strafvollzugsgesetz-jugendstrafvollzugsgesetz.pdf" title="Externer Link in neuem Fenster" target="_blank" class="external-link-new-window" >Gesetzentwürfe</a> an die&nbsp;Bürgerschaft weitergeleitet.</p>
<p class="bodytext">Im Rahmen der vorangegangenen Verbändeanhörung hatte die Hamburger&nbsp;Arbeitsgemeinschaft für&nbsp;Strafverteidiger/innen&nbsp;e. V.&nbsp;zu den Gesetzesvorhaben&nbsp;Stellung genommen.&nbsp;(Zur <a href="index.php?eID=tx_nawsecuredl&amp;u=0&amp;file=fileadmin/user_upload/aktuelles/HmbStV_AG_Stllg_HmbStVollzG.pdf&amp;t=1284058381&amp;hash=652c8e4da682f89b5cd5883d2f683436" title="Download" class="download" >Stellungnahme vom 29.1.09</a>, PDF-Datei, 52 KB)</p>
<p class="bodytext">Aufgrund der Ergebnisse der Anhörung der Verbände wurden die Gesetzentwürfe teilweise verändert. Dabei wurde insbesondere&nbsp;auch eine&nbsp;Forderung&nbsp;der Arbeitsgemeinschaft aufgegriffen und die Regelungen zur Überwachung der&nbsp;Besuche&nbsp;von Rechtsanwält/inn/en verbessert:</p>
<p class="bodytext">Die&nbsp;vorangegangenen Entwürfe hatten - in Anlehnung an §§ 26 f. Strafvollzugsgesetz -&nbsp;vorgesehen, dass Besuche von Rechtsanwält/inn/en und Notar/inn/en überwacht, die von ihnen mitgeführten Schriftstücke durchsucht und deren Übergabe an die Gefangenen von einer Erlaubnis abhängig gemacht werden können. Lediglich Strafverteidiger/innen sollten davon ausgenommen,&nbsp;die Überwachung ihrer Besuche und die Durchsicht&nbsp;ihrer Schriftstücke&nbsp;ausgeschlossen&nbsp;werden. Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft wurden diese Regelungen nicht der besonderen Bedeutung des rechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Rechtsanwalt / Rechtsanwältin gerecht. Gefordert wurde von der Arbeitsgemeinschaft deshalb die Ausweitung der Regelungen für die Strafverteidiger/innen auch auf Notare&nbsp;und Rechtsanwältinnen.&nbsp;Dies wurde nun umgesetzt (§ 28 Abs. 2 u. 3&nbsp;HmbJStVollzG-Entwurf und § 28 Abs. 2 u. 3&nbsp;HmbStVollzG-Entwurf).</p>
<p class="bodytext">Unverändert blieben&nbsp;leider aber&nbsp;die Regelungen zur Durchsuchung von Rechtsanwält/inn/en anlässlich eines Besuchs (§ 26 Abs. 4&nbsp;HmbJStVollzG-Entwurf&nbsp;und § 26 Abs. 5&nbsp;HmbStVollzG-Entwurf)</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 18 Mar 2009 21:04:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Stellungnahme zu den Entwürfen für ein Hamburger Strafvollzugsgesetz u. Jugendstrafvollzugsgesetz</title>
			<link>http://www.strafverteidiger-hamburg.net/mitteilung+M591913548e4.html</link>
			<description>Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschloss am 6. Januar 2009 die Entwürfe für ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschloss am 6. Januar 2009 die <a href="http://www.hamburg.de/contentblob/1042146/data/strafvollzugsgesetz-jugendstrafvollzugsgesetz-entwurf.pdf" title="Externer Link in neuem Fenster" target="_blank" class="external-link-new-window" >Entwürfe für ein überarbeitetes Strafvollzugsgesetz und für ein Jugendstrafvollzugsgesetz</a>.</p>
<p class="bodytext">Im Rahmen der Verbandsanhörung hat die Hamburger Arbeitsgemeinschaft der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. dazu&nbsp;gegenüber der Justizbehörde eine Stellungnahme (siehe unten) abgegeben.</p>
<p class="bodytext">Wir begrüßen grundsätzlich die vorgelegten Entwürfe. Das geltende&nbsp;Hamburgische Strafvollzugsgesetz vom 14.&nbsp;Dezember 2007&nbsp;(siehe dazu die damalige&nbsp;<a href="index.php?eID=tx_nawsecuredl&amp;u=0&amp;file=fileadmin/user_upload/aktuelles/Stellungnahme%20zum%20HmbStVollzG%202007%20.pdf&amp;t=1284058381&amp;hash=79f8743bce9950404a4352776efd95ff" title="Download" class="download" >Kritik der Arbeitsgemeinschaft vom 1.6.2007</a>)&nbsp;muss dringend durch Regelungen ersetzt werden, die insbesondere den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe gerecht werden. Die vorgelegten&nbsp;Gesetzentwürfe&nbsp;schlagen den richtigen Weg ein und werden zu einer deutlich verbesserten Rechtslage führen. Allerdings besteht hinsichtlich einzelner Regelungen auch Grund zur Kritik und Verbesserungsbedarf.</p>
<p class="bodytext">Zur vollständigen <a href="index.php?eID=tx_nawsecuredl&amp;u=0&amp;file=fileadmin/user_upload/aktuelles/HmbStV_AG_Stllg_HmbStVollzG.pdf&amp;t=1284058381&amp;hash=652c8e4da682f89b5cd5883d2f683436" title="Download" class="download" >Stellungnahme vom 29.1.2009</a>&nbsp;(PDF-Datei, 52 KB)</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 15:17:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Do It Yourself: Identitätsverschleierung und Datensicherheit</title>
			<link>http://www.strafverteidiger-hamburg.net/mitteilung+M5dd6734d749.html</link>
			<description>Dienstag, 24. Februar 2009, 20:00 Uhr
Golden Pudel Salon, Am St. Pauli Fischmarkt 27, 20359...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Eine Veranstaltung mit Constanze Kurz und Frank Rieger (Chaos Computer Club, CCC) </p>
<p class="bodytext">Welche Daten sind auf dem Chip im Reisepass gespeichert und was passiert, wenn der&nbsp;Pass in der Mikrowelle landet? Wie lässt sich die Datenspur im Internet verwischen? Und&nbsp;warum ist es in manchen Situationen am besten, sein Handy wegzuwerfen?&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Das Verschleudern von persönlichen Daten ist mittlerweile so normal, dass man sich&nbsp;nicht einmal mehr fragt, welche Räume man sich nimmt, wenn man die Türen offen lässt. Vom Online-Shopping bis zum Social Web, vom Zeitungsrätsel bis zum Abonnement,&nbsp;von der Gesundheitskarte bis zur Steuernummer – selten fühlt man sich bemüßigt,&nbsp;eingeforderte Daten oder deren Speicherung zu verweigern. Im Zweifel gewinnt der Rabatt gegen den Stress. Über diesen rasanten Verlust des Datensicherheitsbewusstseins&nbsp;freuen sich vor allem Wirtschaft und Regierung.</p>
<p class="bodytext">Am 24. Februar erklären Constanze Kurz und Frank Rieger vom CCC, wie Datensicherheit auch Vergnügen bereiten kann. Denn Wissen bedeutet Selbstermächtigung: Wer eine EMail&nbsp;verschicken kann, kann sie auch verschlüsseln. Wer im Internet surfen kann, kann&nbsp;die Spuren auch anonymisieren. Wer ein Handy nutzt, sollte wissen, was ein IMSICatcher<br />ist und wie die Polizei ihn bei Großdemonstrationen einsetzt.<br />Die Veranstaltung im Salon mit Elbblick informiert darüber, was mit den Daten passiert,&nbsp;welche Entscheidungen man treffen und wie man einfache Maßnahmen gegen die technische&nbsp;Überwachung ergreifen kann.</p>
<p class="bodytext">Veranstaltet vom Republikanischen Anwältinnen und Anwälteverein und dem re[h]trofrauentag beim Freien Sender Kombinat FSK</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 03 Feb 2009 13:26:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Internetauftritt der Arbeitsgemeinschaft</title>
			<link>http://www.strafverteidiger-hamburg.net/mitteilung+M566e21f8f74.html</link>
			<description>Seit dem 17.12.2008 ist das neue Informationsangebot der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Seit dem 17.12.2008 ist das neue Informationsangebot der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. im Internet abrufbar. Die Seiten halten praktische Informationen für rechtssuchende Bürger/innen und Angehörige von Inhaftierten bereit (<a href="service.html" title="Interner Link" class="internal-link" >service</a>), bieten einen Überblick über die rechtspolitischen Positionen und Aktivitäten des Vereins (<a href="verein.html" title="Interner Link" class="internal-link" >verein</a> und <a href="texte.html" title="Interner Link" class="internal-link" >texte</a>) und dienen der internen&nbsp; Kommunikation unter den Mitgliedern (<a href="mitgliederbereich.html" title="Interner Link" class="internal-link" >mitgliederbereich</a>).<br /><br />Die Seiten sind noch im Aufbau. Manches wird deshalb noch ergänzt werden. Auch wenn wir nicht alles berücksichtigen können werden, freuen wir uns über Ihre Anregungen (<a href="kontakt.html" title="Interner Link" class="internal-link" >kontakt</a>).</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 17:51:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neues Hamburger Strafvollzugsgesetz und Jugendstrafvollzugsgesetz</title>
			<link>http://www.strafverteidiger-hamburg.net/mitteilung+M5ee3ce5fa6e.html</link>
			<description>Das Hamburger Strafvollzugsgesetz, erst im Dezember 2007 in Kraft getreten, wird neu gefasst...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="indent" style="margin-bottom: 0cm;">Das Hamburger Strafvollzugsgesetz, erst im Dezember 2007 in Kraft getreten, wird neu gefasst werden. Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. hatte das bestehende Gesetz wegen der damit verbundenen Abwertung des Resozialisierungsgedankens und der Geringschätzung der Besonderheiten des Jugendstrafvollzugs abgelehnt (<a href="mitteilung+M525fc7fec61.html" title="Mitteilung" class="external-link-new-window" >Kritik des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes vom 14.12.2007</a>). </p>
<p class="indent" style="margin-bottom: 0cm;">Wir begrüßen, dass in Zukunft der Vollzug der Freiheitsstrafe für Erwachsene und der Jugendstrafe in getrennten Gesetzen geregelt werden wird. Dies entspricht einer zentralen Forderung der Arbeitsgemeinschaft. Voraussichtlich Anfang 2009 dürften die Entwürfe für das Hamburger Strafvollzugsgesetz und Jugendstrafvollzugsgesetz den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt werden. Die Arbeitsgemeinschaft plant, in dem Anhörungsverfahren wieder eine ausführliche Stellungnahme abzugeben.</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 15 Dec 2008 17:48:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Untersuchungshaftvollzugsgesetz</title>
			<link>http://www.strafverteidiger-hamburg.net/mitteilung+M548e5b5c0d5.html</link>
			<description>Am 3.11.2008 wurde der Entwurf eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes vorgestellt. Es handelt sich...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Am 3.11.2008 wurde der Entwurf eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes vorgestellt. Es handelt sich um einen einheitlichen Entwurf von 12 Bundesländern, zu denen auch Hamburg gehört. Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. begrüßt&nbsp; grundsätzlich, dass für den Vollzug der Untersuchungshaft eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Dies ist schon seit Jahrzehnten überfällig ist. Allerdings weist der vorgestellte <a href="http://www.thueringen.de/imperia/md/content/text/justiz/th__ruvollzg.pdf" title="Externer Link in neuem Fenster" target="_blank" class="external-link-new-window" >Entwurf</a> (PDF) teilweise schwerwiegende Mängel auf. Die Aufgabenbestimmung des Untersuchungshaftvollzugs ist in dem Entwurf viel zu weit geraten, da sie sich nicht auf die konkreten Haftgründe im Einzelfall beschränkt. Der Trennungsgrundsatz (§ 119 Abs. 1 StPO) soll gelockert und Ausnahmen von der Einzelunterbringung (§ 119 Abs. 2 StPO) erleichtert werden. Nach unserer Auffassung verletzt dies die Unschuldsvermutung und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die Arbeitsgemeinschaft wird deshalb eine Stellungnahme zu dem Entwurf erarbeiten.</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 15 Dec 2008 17:45:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Presseerklärung zur Ingewahrsamnahme einer Hamburger Rechtsanwältin</title>
			<link>http://www.strafverteidiger-hamburg.net/mitteilung+M5ff60351e77.html</link>
			<description>Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger protestierte gegen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger ist wegen der Ingewahrsamnahme von Rechtsanwältin Witte-Rohde in Ausübung ihres Berufes um den Rechtsstaat in Hamburg besorgt. </p>
<p class="bodytext">Am vergangenen Sonnabend, den 15.12.2007, fand in Hamburg eine Demonstration gegen „Sicherheitswahn und Überwachungsstaat“ statt. Etwa 3000 Demonstranten kamen, dazu 2500 Polizisten, passend zum Thema der Demonstration. Die Demonstranten – sie stehen für den Teil der Bevölkerung, der sich gegen derart massive Übergriffe staatlicher Repressionsorgane wendet – werden von der Polizei eingekesselt und auf ihrem Weg eskortiert. Es gab Eskalationen der Polizei, es gab Bürger, die während der Demonstration von der Polizei in Gewahrsam genommen wurden. Einige Anwältinnen und Anwälte beobachten die Demonstration, um gegebenenfalls betroffenen Bürgern rechtlichen Rat und rechtliche Unterstützung anbieten zu können. Unter diesen Anwälten befand sich auch die Hamburger Rechtsanwältin Ingrid Witte-Rohde. Sie wollte einem Bürger, der in Gewahrsam genommen werden sollte, die Übernahme des Mandats anbieten. Unabhängig davon, ob es einen Anlass für eine Ingewahrsamnahme gibt oder nicht, hat jeder Bürger das Recht, zu jeder Zeit einen Anwalt zu konsultieren. Das sieht das Grundgesetz so vor. Die Polizei vor Ort sah darin aber eine Störung ihrer Tätigkeit und erteilte der Rechtsanwältin Witte-Rohde einen offensichtlich rechtswidrigen Platzverweis. Als sie darauf hinwies, wurde sie selber für 1 ½ Stunden in Gewahrsam genommen. Der Gewahrsam kann begründet werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. In einem Rechtsstaat ist eine Anwältin, die einem betroffenen Bürger rechtliche Unterstützung anbietet, keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Eine Gefahr stellt sie nur für jene dar, die auf einen repressiven Überwachungsstaat hinarbeiten.</p>
<p class="bodytext"> Eine Polizei, die so vorgeht, verkennt die rechtsstaatlichen und demokratischen Grundlagen ihrer Arbeit. Ein Polizist, der derart agiert, kann dies nur auf Grund eines Klimas, das in den letzten Jahren durch die Führung der Polizei und damit durch den Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Udo Nagel, verantwortet worden ist. </p>
<p class="bodytext">Rechtsanwalt Tim Burkert / Vorsitzender</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 20 Dec 2007 15:10:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kritik des Hamburgischen strafvollzugsgesetzes vom 14.12.2007</title>
			<link>http://www.strafverteidiger-hamburg.net/mitteilung+M5d2f8207ac3.html</link>
			<description>Am 14.12.07 trat das Hamburgische Strafvollzugsgesetz in Kraft. Die Arbeitsgemeinschaft hatte in...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Am 14.12.07 trat das Hamburgische Strafvollzugsgesetz in Kraft. Die Arbeitsgemeinschaft hatte in einer ausführlichen Stellungnahme bereits den zugrunde liegenden Gesetzentwurf insgesamt abgelehnt, weil er zentralen Wertentscheidungen des Grundgesetzes nicht gerecht wurde. Das Gesetz ist geprägt durch eine Abwertung des Resozialisierungsziels und durch eine Geringschätzung der Besonderheiten des Jugendstrafvollzugs.</p>
<p class="bodytext">&lt;media 42&gt;Zur Stellungnahme vom 1.6.2007 (PDF-Datei)&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 01 Jun 2007 17:41:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Stellungnahme zur Schließung der Sozialtherapeutischen Anstalten</title>
			<link>http://www.strafverteidiger-hamburg.net/mitteilung+M5041b2b3763.html</link>
			<description>Im Jahr 2005 wurden durch den damaligen Justizsenator Roger Kusch die bewährten...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm;" class="bodytext">Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. protestiert gegen die geplante Schließung der Sozialtherapeutischen Anstalten Altengamme und Bergedorf sowie der Übergangsanstalt Moritz-Liepmann-Haus. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wird aufgefordert, die Entscheidung zurückzunehmen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" class="bodytext">Geht es nach dem Willen des Justizsenators Dr. Roger Kusch, werden die beiden sozialtherapeutischen Anstalten Hamburgs in Altengamme und in Bergedorf geschlossen. Stattdessen sollen in anderen Anstalten sozialtherapeutische Abteilungen entstehen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" class="bodytext">Dieses Vorhaben verstößt gegen das Strafvollzugsgesetz. Gemäß §&nbsp;123 Abs.&nbsp;1 i.&nbsp;V. mit §&nbsp;9 Strafvollzugsgesetz sind die Bundesländer verpflichtet, selbständige sozialtherapeutische Anstalten getrennt von den anderen Justizvollzugsanstalten einzurichten. Untergeordnete, sozialtherapeutische Abteilungen in anderen Justizvollzugsanstalten sind gemäß §&nbsp;123 Abs.&nbsp;2 Strafvollzugsgesetz ausdrücklich nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Schaffung sozialtherapeutischer Abteilungen anstelle selbstständiger Anstalten bedarf deshalb besonderer Gründe inhaltlicher Art. Finanzielle Gesichtspunkte reichen dafür nicht aus.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" class="bodytext">Inhaltliche Gründe für die Schließung der sozialtherapeutischen Anstalten gibt es nicht. Im Gegenteil:</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" class="bodytext">Aus unserer beruflichen Erfahrung als Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger wissen wir, dass die Sozialtherapeutische Anstalt Altengamme und die Sozialtherapeutische Anstalt Bergedorf bewährte, außergewöhnlich erfolgreiche und bundesweit anerkannte Einrichtungen des Hamburger Strafvollzugs sind.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" class="bodytext">Die Sozialtherapeutische Anstalt Altengamme ist die älteste sozialtherapeutische Anstalt Deutschlands. Noch im April 2004 feierte die Justizbehörde das 35 jährige Bestehen dieser Anstalt. Die Sozialtherapeutische Anstalt Altengamme besteht bereits seit 20 Jahren.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" class="bodytext">Beide Einrichtungen praktizieren Sozialtherapie als umfassende, besonders intensive Methode der Behandlung von Gefangenen. Die unterschiedlichen Bereiche des Anstaltslebens, die Wohngruppe, das Soziale Training bzw. die Therapie, die Arbeit oder Ausbildung und die Freizeit werden dabei soweit wie möglich individuell auf die vielfältigen Problembereiche der Insassen abgestimmt. Die Mitverantwortung und Mitarbeit des Personals und der Gefangenen wird durch besondere Organisationsformen gefördert. Die Überleitung in das Leben außerhalb des Vollzuges wird besonders intensiv durch Außenkontakte und Vollzugslockerungen vorbereitet und begleitet.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" class="bodytext">Der dadurch erreichte Erfolg der sozialtherapeutischen Anstalten ist messbar und bewiesen. Aktuelle Forschungsergebnisse belegen, dass verglichen mit Gefangenen, die aus dem Regelvollzug entlassen wurden, Gefangene aus sozialtherapeutischen Anstalten durchschnittlich 11% weniger rückfällig wurden.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" class="bodytext">Nicht weniger bewährt hat sich die Übergangsanstalt Moritz-Liepmann-Haus. Diese Anstalt bietet Gefangenen mit einer längeren Freiheitsstrafe die Möglichkeit, schrittweise wieder außerhalb der Anstalt Fuß zu fassen, einer Arbeit nachzugehen, eine eigene Wohnung zu suchen und sich nach und nach von der Anstalt zu lösen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" class="bodytext">Die Sozialtherapeutischen Anstalten und das Übergangshaus leisten damit besonders wichtige Beiträge zum gesetzlich festgelegten Strafvollzugsziel: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel).“(§&nbsp;2 Strafvollzugsgesetz)</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" class="bodytext">Die vorhandenen sozialtherapeutischen Anstalten und die Übergangsanstalt können nicht durch untergeordnete Abteilungen in anderen Anstalten ersetzt werden. Der Gesetzgeber fordert mit gutem Grund von den Ländern, organisatorisch selbstständige sozialtherapeutische Anstalten vorzuhalten. Wirkungsvolle therapeutische Konzepte in einem lebensnah gestalteten und nach außen sich öffnenden Anstaltsrahmen können nicht hinter den Mauern von Großanstalten verwirklicht werden. Die Verminderung des Rückfallrisikos kann nur verwirklicht werden mit gut strukturierten, intensiven sozialtherapeutischen Programmen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" class="bodytext">Der Justizsenator wurde bereits durch den offenen Brief der Vorsitzenden Richter der Strafvollstreckungskammern des Landgerichts Hamburg vom 18.6.2004 und durch den offenen Brief der zehn Professoren des Instituts für Kriminalwissenschaften der Universität Hamburg auf die sachlichen Gründe hingewiesen, die gegen die Schließung der sozialtherapeutischen Anstalten und der Übergangsanstalt sprechen. Die behauptete finanzielle Entlastung, auf die es aufgrund des klaren gesetzlichen Auftrages nicht ankommt, ist ebenfalls bereits widerlegt worden.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" class="bodytext">Die Aufgabe des Justizsenators der Freien und Hansestadt Hamburg ist es, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Mittel und Strukturen vorzuhalten, die notwendig sind, um den Strafvollzug in die Lage zu versetzen, das Vollzugsziel zu erreichen. Dieser Aufgabe wird der Justizsenator nicht gerecht. Er zerstört erfolgreiche Strukturen, die dem Strafvollzugsziel dienen. Mit der Schließung der sozialtherapeutischen Anstalten bricht er das Strafvollzugsgesetz.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" class="bodytext">Dieser Vorgang ist von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung. Wir fordern deshalb den Senat auf, sich mit dem Thema zu befassen, die Entscheidung über die Schließung der sozialtherapeutischen Anstalten und der Übergangsanstalt zurückzunehmen und den Bestand dieser Anstalten zu garantieren.</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 07 Jul 2004 14:51:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
	</channel>
</rss>