Selbstverständnis

Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger — auch Strafverteidigervereinigung Hamburg genannt — wurde 1974 durch acht Hamburger Kolleginnen und Kollegen gegründet. Diese acht und in der Folge zahlreiche weitere Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger fanden sich damals vom Deutschen Anwaltsverein nicht mehr hinreichend vertreten. Schon der Begriff des „unabhängigen Organs der Rechtspflege“ in § 1 Bundesrechtsanwaltsordnung entfachte nachhaltigen Streit. Während wir uns in der Tradition von Rechtsanwälten aus der Weimarer Zeit wie Max Alsberg als einseitige Interessenvertreter der Mandanten verstanden, begann die konservative Rechtspolitik nach der bis 1971 andauernden Liberalisierungsphase wieder damit, Beschuldigtenrechte einzuschränken, den Verteidiger in seiner Unabhängigkeit berufsrechtlich zu begrenzen und ihn durch Einbindung in die Interessen einer „funktionierenden Strafrechtspflege“ praktisch zu entwaffnen.

 

Damals entwickelte sich ein neuer Verteidigertyp, der „die weiten und äußersten Möglichkeiten unserer Prozessordnung, anders als die Generation vor ihm, nicht nur ausnahmsweise ausnutzt, sondern der im Interesse seines Mandanten, auch wenn er ihn für schuldig hält, in alle gesetzlichen Freiräume vorstößt und dabei Verteidigungsstrategien entwickelt, die gerade auch auf die typischen Schwachpunkte unserer Justiz zielen“ (Hanack). Auf der Grundlage dieses neuen Selbstverständnisses gründeten sich wie in Hamburg auch in weiteren Bundesländern Strafverteidigervereinigungen, die seit 1977 auch den jährlich stattfindenden Strafverteidigertag als Fachkongress zu aktuellen Fragen des Straf- und Strafprozessrechts abhalten. Der Strafverteidigertag ist mit regelmäßig über 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die größte Veranstaltung dieser Art in Deutschland.

 

Heute hat die Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger mittlerweise annähernd 200 Mitglieder. Grundlage und Ausgangspunkt ihrer Arbeit, Fortbildungsangebote und rechtspolitischen Initiativen ist das Eintreten für Gleichheit aller Menschen in der Gesellschaft und vor
dem Gesetz ein, gleich welcher Herkunft, welchen Alters, welchen Geschlechts und welcher
sonstigen Unterschiede. Die Arbeitsgemeinschaft steht für Menschenfreundlichkeit und
gegen Menschenverachtung, steht für Respekt und gegen Hass ein, steht für ein Miteinander
und gegen Ausgrenzung. Antidemokratische, faschistische, neofaschistische, antisemitische
und rassistische Strömungen, Vereine und Parteien sowie die Agitation dafür sind unvereinbar
mit Menschenrechten und unvereinbar mit den Werten und Zielen der Arbeitsgemeinschaft.

 

Wir treffen uns regelmäßig einmal im Monat, um aktuelle Verfahren und justizpolitische Themen zu besprechen und uns mit neuerer Rechtsprechung auseinanderzusetzen.