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kontakt zum notdienst

Wer wegen des Verdachts einer Straftat vorläufig festgenommen oder anderen Zwangsmaßnahmen unterworfen wird (z.B. Wohnungsdurchsuchung), sollte sofort mit einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin Kontakt aufnehmen!

Wenn Sie nicht wissen, an wen Sie sich wenden sollen, oder die Anwältin oder den Anwalt Ihrer Wahl nicht erreichen können, erreichen Sie unter der folgenden Telefonnummer den

anwaltlichen Notdienst in Strafsachen
0171 / 6105949

Weitere Informationen zum Notdienst erhalten Sie hier.

organisation des notdienstes

Der anwaltliche Notdienst in Strafsachen wird seit vielen Jahren von der Hamburger Arbeitsgemeinschaft der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger organisiert.

Voraussetzung für die Teilnahme von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten am Notdienst ist entweder die Qualifikation als Fachanwältin / Fachanwalt für Strafrecht oder aber der Nachweis von 15 Fortbildungsstunden gem. FAO in den letzten 12 Monaten.

Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Notdienst. Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und Interesse an der Teilnahme am Notdienst haben, wenden Sie sich gerne an unser Vorstandsmitglied Rechtsanwältin Christine Siegrot.

notdienst

Anwaltlicher Notdienst
in Strafsachen
Montag bis Sonntag
0.00 Uhr - 24.00 Uhr

0171 / 6105949

Informationen zum Notdienst >>

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