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Untersuchungshaftvollzugsgesetz

15.12.08

Am 3.11.2008 wurde der Entwurf eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes vorgestellt. Es handelt sich um einen einheitlichen Entwurf von 12 Bundesländern, zu denen auch Hamburg gehört. Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. begrüßt  grundsätzlich, dass für den Vollzug der Untersuchungshaft eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Dies ist schon seit Jahrzehnten überfällig ist. Allerdings weist der vorgestellte Entwurf (PDF) teilweise schwerwiegende Mängel auf. Die Aufgabenbestimmung des Untersuchungshaftvollzugs ist in dem Entwurf viel zu weit geraten, da sie sich nicht auf die konkreten Haftgründe im Einzelfall beschränkt. Der Trennungsgrundsatz (§ 119 Abs. 1 StPO) soll gelockert und Ausnahmen von der Einzelunterbringung (§ 119 Abs. 2 StPO) erleichtert werden. Nach unserer Auffassung verletzt dies die Unschuldsvermutung und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die Arbeitsgemeinschaft wird deshalb eine Stellungnahme zu dem Entwurf erarbeiten.


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