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bereitschaftsliste für die auswahl von pflichtverteidiger/innen (§ 142 Abs. 1 stpo)

Diese Seite richtet sich an Richterinnen und Richter, die im Fall einer notwendigen Verteidigung die Auswahl des/der zu bestellenden Pflichtverteidiger/in treffen müssen.

Wir haben für diesen Zweck aus dem Kreis unserer Mitglieder eine Liste der Rechtsanwältinnen und -anwälte zusammengestellt, die bereit sind, sich bestellen zu lassen. Sie finden dort die Kontaktdaten und Hinweise auf die Qualifikation als Fachanwalt/Fachanwältin für Strafrecht.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Liste eine schnelle, sachgerechte und gleichmäßige Auswahl zu ermöglichen.

Bereitschaftsliste für die Tätigkeit als Pflichtverteidiger/in (PDF-Datei, 42 KB)

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Anwaltlicher Notdienst
in Strafsachen
Montag bis Sonntag
0.00 Uhr - 24.00 Uhr

0171 / 6105949

Informationen zum Notdienst >>

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