bereitschaftsliste für die auswahl von pflichtverteidiger/innen (§ 142 Abs. 1 stpo)
Diese Seite richtet sich an Richterinnen und Richter, die im Fall einer notwendigen Verteidigung die Auswahl des/der zu bestellenden Pflichtverteidiger/in treffen müssen.
Wir haben für diesen Zweck aus dem Kreis unserer Mitglieder eine Liste der Rechtsanwältinnen und -anwälte zusammengestellt, die bereit sind, sich bestellen zu lassen. Sie finden dort die Kontaktdaten und Hinweise auf die Qualifikation als Fachanwalt/Fachanwältin für Strafrecht.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Liste eine schnelle, sachgerechte und gleichmäßige Auswahl zu ermöglichen.
Bereitschaftsliste für die Tätigkeit als Pflichtverteidiger/in (PDF-Datei, 42 KB)