Der Hamburger Senat hat eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die zum Ziel hat, dass in Gerichtsverhandlungen wegen des Vorwurfs von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nur noch die Vorsitzenden Richterinnen und Richter die betroffenen Zeug*innen vernehmen dürfen. Der Verteidigung (und auch der Staatsanwaltschaft) soll das Recht zur direkten Befragung generell entzogen werden. Die Arbeitsgemeinschaft lehnt dieses Vorhaben entschieden ab. Unsere Presseerklärung dazu finden Sie hier:
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