Im Hinblick auf die Berichterstattung über die Kandidatur eines Abteilungsleiters der Untersuchungshaftanstalt Hamburg für die AfD in Niedersachsen (taz vom 11.05.2026: Hamburger Justizbeamter kandidiert - Der U-Haft-Chef von der AfD) sieht sich der Vorstand der Hamburger
Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. veranlasst, wie folgt Stellung zu beziehen: Stellungnahme und Presseerklärung (pdf)
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