Am 14.12.07 trat das Hamburgische Strafvollzugsgesetz in Kraft. Die Arbeitsgemeinschaft hatte in einer ausführlichen Stellungnahme bereits den zugrunde liegenden Gesetzentwurf insgesamt abgelehnt, weil er zentralen Wertentscheidungen des Grundgesetzes nicht gerecht wurde. Das Gesetz ist geprägt durch eine Abwertung des Resozialisierungsziels und durch eine Geringschätzung der Besonderheiten des Jugendstrafvollzugs.
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