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Presseerklärung zur Ingewahrsamnahme einer Hamburger Rechtsanwältin

Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger protestierte gegen die Ingewahrsamnahme einer Kollegin bei der Ausübung Ihres Berufs.

Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger ist wegen der Ingewahrsamnahme von Rechtsanwältin Witte-Rohde in Ausübung ihres Berufes um den Rechtsstaat in Hamburg besorgt.

Am vergangenen Sonnabend, den 15.12.2007, fand in Hamburg eine Demonstration gegen „Sicherheitswahn und Überwachungsstaat“ statt. Etwa 3000 Demonstranten kamen, dazu 2500 Polizisten, passend zum Thema der Demonstration. Die Demonstranten – sie stehen für den Teil der Bevölkerung, der sich gegen derart massive Übergriffe staatlicher Repressionsorgane wendet – werden von der Polizei eingekesselt und auf ihrem Weg eskortiert. Es gab Eskalationen der Polizei, es gab Bürger, die während der Demonstration von der Polizei in Gewahrsam genommen wurden. Einige Anwältinnen und Anwälte beobachten die Demonstration, um gegebenenfalls betroffenen Bürgern rechtlichen Rat und rechtliche Unterstützung anbieten zu können. Unter diesen Anwälten befand sich auch die Hamburger Rechtsanwältin Ingrid Witte-Rohde. Sie wollte einem Bürger, der in Gewahrsam genommen werden sollte, die Übernahme des Mandats anbieten. Unabhängig davon, ob es einen Anlass für eine Ingewahrsamnahme gibt oder nicht, hat jeder Bürger das Recht, zu jeder Zeit einen Anwalt zu konsultieren. Das sieht das Grundgesetz so vor. Die Polizei vor Ort sah darin aber eine Störung ihrer Tätigkeit und erteilte der Rechtsanwältin Witte-Rohde einen offensichtlich rechtswidrigen Platzverweis. Als sie darauf hinwies, wurde sie selber für 1 ½ Stunden in Gewahrsam genommen. Der Gewahrsam kann begründet werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. In einem Rechtsstaat ist eine Anwältin, die einem betroffenen Bürger rechtliche Unterstützung anbietet, keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Eine Gefahr stellt sie nur für jene dar, die auf einen repressiven Überwachungsstaat hinarbeiten.

Eine Polizei, die so vorgeht, verkennt die rechtsstaatlichen und demokratischen Grundlagen ihrer Arbeit. Ein Polizist, der derart agiert, kann dies nur auf Grund eines Klimas, das in den letzten Jahren durch die Führung der Polizei und damit durch den Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Udo Nagel, verantwortet worden ist.

Rechtsanwalt Tim Burkert / Vorsitzender

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