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Neues Hamburger Strafvollzugsgesetz und Jugendstrafvollzugsgesetz

Das Hamburger Strafvollzugsgesetz, erst im Dezember 2007 in Kraft getreten, wird neu gefasst werden. Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. hatte das bestehende Gesetz wegen der damit verbundenen Abwertung des Resozialisierungsgedankens und der Geringschätzung der Besonderheiten des Jugendstrafvollzugs abgelehnt (Kritik des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes vom 14.12.2007).

Wir begrüßen, dass in Zukunft der Vollzug der Freiheitsstrafe für Erwachsene und der Jugendstrafe in getrennten Gesetzen geregelt werden wird. Dies entspricht einer zentralen Forderung der Arbeitsgemeinschaft. Voraussichtlich Anfang 2009 dürften die Entwürfe für das Hamburger Strafvollzugsgesetz und Jugendstrafvollzugsgesetz den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt werden. Die Arbeitsgemeinschaft plant, in dem Anhörungsverfahren wieder eine ausführliche Stellungnahme abzugeben.

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