Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschloss am 6. Januar 2009 die Entwürfe für ein überarbeitetes Strafvollzugsgesetz und für ein Jugendstrafvollzugsgesetz.
Im Rahmen der Verbandsanhörung hat die Hamburger Arbeitsgemeinschaft der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. dazu gegenüber der Justizbehörde eine Stellungnahme (siehe unten) abgegeben.
Wir begrüßen grundsätzlich die vorgelegten Entwürfe. Das geltende Hamburgische Strafvollzugsgesetz vom 14. Dezember 2007 (siehe dazu die damalige Kritik der Arbeitsgemeinschaft vom 1.6.2007) muss dringend durch Regelungen ersetzt werden, die insbesondere den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe gerecht werden. Die vorgelegten Gesetzentwürfe schlagen den richtigen Weg ein und werden zu einer deutlich verbesserten Rechtslage führen. Allerdings besteht hinsichtlich einzelner Regelungen auch Grund zur Kritik und Verbesserungsbedarf.
Zur vollständigen Stellungnahme vom 29.1.2009 (PDF-Datei, 52 KB)