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satzung

Den vollständigen Inhalt unserer Satzung finden Sie hier:
Satzung (pdf-Dokument)

Von besonderer Bedeutung ist die Präambel in der Satzung. Sie drückt  das Selbstverständnis der Arbeitsgemeinschaft, die Grundlagen und die Ausrichtung unserer Arbeit aus:

präambel / grundsatzerklärung

Die Arbeitsgemeinschaft wurde 1974 gegründet, als die kurze Zeit der Liberalisierung im
Strafrecht wieder von einer konservativen Rechtspolitik abgelöst wurde. Im Streit um den
Begriff der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als unabhängiges Organ der Rechtspflege
verstehen wir uns in der Tradition von Rechtsanwälten aus der Weimarer Zeit als einseitige
Interessenvertreter der Mandanten und Mandantinnen. Die Arbeitsgemeinschaft vertritt
dieses Selbstverständnis nicht nur in der Berufsausübung ihrer Mitglieder, sondern auch in der Rechtspolitik. Die Arbeitsgemeinschaft tritt dafür ein, Beschuldigtenrechte zu stärken und
nicht einzuschränken, Verteidigung in ihrer Unabhängigkeit berufsrechtlich zu stärken und
nicht zu begrenzen. Sie steht dafür ein, dass Beschuldigte oder Angeklagte als Rechtssubjekte
am Verfahren partizipieren und nicht zum Objekt der Justiz gemacht werden. Die
Arbeitsgemeinschaft steht dafür, die Möglichkeiten der Strafprozessordnung im Interesse der
Mandantinnen und Mandanten zu nutzen.


Die Arbeitsgemeinschaft steht für die Gleichheit aller Menschen in der Gesellschaft und vor
dem Gesetz ein, gleich welcher Herkunft, welchen Alters, welchen Geschlechts und welcher
sonstigen Unterschiede. Die Arbeitsgemeinschaft steht für Menschenfreundlichkeit und
gegen Menschenverachtung, steht für Respekt und gegen Hass ein, steht für ein Miteinander
und gegen Ausgrenzung. Antidemokratische, faschistische, neofaschistische, antisemitische
und rassistische Strömungen, Vereine und Parteien sowie die Agitation dafür sind unvereinbar
mit Menschenrechten und unvereinbar mit den Werten und Zielen der Arbeitsgemeinschaft.

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Anwaltlicher Notdienst
in Strafsachen
Montag bis Sonntag
0.00 Uhr - 24.00 Uhr

0171 / 6105949

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