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Anwaltlicher Notdienst in Strafsachen
Wer wegen des Verdachts einer Straftat vorläufig festgenommen oder anderen Zwangsmaßnahmen unterworfen wird (z.B. Wohnungsdurchsuchung), sollte sofort mit einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin Kontakt aufnehmen. Alle Beschuldigten haben das Recht sich jederzeit, auch schon vor einer Vernehmung, von einem Verteidiger oder einer Verteidigerin ihrer Wahl beraten zu lassen. Eine beabsichtigte Vernehmung muss verschoben werden, wenn Beschuldigte erklären, sich zuerst anwaltlich beraten lassen zu wollen. Es muss die Gelegenheit gegeben werden, mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Kontakt aufzunehmen.
Die erste Beratung ist ganz besonders wichtig, da die Weichen für den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens meistens am Anfang gestellt werden.
Schwierig ist die erste Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger oder einer Verteidigerin außerhalb der üblichen Bürozeiten. Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen e.V. hat deshalb einen anwaltlichen Notdienst in Strafsachen eingerichtet. Dort erreichen Sie außerhalb der üblichen Geschäftszeiten in Notfällen einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin:
Anwaltlicher Notdienst in Strafsachen
Montag – Sonntag 0.00 - 24.00 Uhr
Telefon 0171 / 6105949
Der Notdienst steht Ihnen zu diesen Zeiten auch zur Verfügung, falls sie schon eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragt haben, diesen aber nicht erreichen können.
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Anwaltlicher Notdienst
in Strafsachen
Montag bis Sonntag
0.00 Uhr - 24.00 Uhr
0171 / 6105949