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Stellungnahme zum Entwurf für ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschloss am 1. September 2009 den Entwurf für ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz (PDF, 311 KB).

Im Rahmen der Verbandsanhörung hat die Hamburger Arbeitsgemeinschaft der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. dazu gegenüber der Justizbehörde eine Stellungnahme abgegeben.

Zur vollständigen Stellungnahme vom 13. Oktober 2009 (PDF, 49 KB)

Die Arbeitsgemeinschaft begrüßt, dass der Vollzug der Untersuchungshaft gesetzlich geregelt werden soll. Das ist seit Jahrzehnten überfällig. Damit wird endlich der grundgesetzwidrige Zustand beendet, dass einer der schärfsten Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger/innen bis heute in wesentlichen Teilen ohne gesetzliche Grundlage erfolgt.

Der vom Senat beschlossene Entwurf für das Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft stützt sich auf den Musterentwurf (PDF, 564 KB), der von zwölf Bundesländern erarbeitet wurde und bereits am 3. November 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde (siehe dazu im Archiv die Erklärung vom 15. Dezember 2008). Der Entwurf für das Hamburgische Untersuchungshaftvollzugsgesetz übernimmt leider viele problematische Regelungen aus dem Musterentwurf, in einigen Punkten, z. B. bei der externen ärztlichen Betreuung, weicht er aber auch positiv von ihm ab.

Die Arbeitsgemeinschaft kritisiert insbesondere die zu weite Fassung des Vollzugsziels, die Ausnahmen vom Trennungsgrundsatz und der Einzelunterbringung sowie die Regelungen zur Durchsuchung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vor einem Besuch, zur Postkontrolle und zur Einzelhaft (Arrest und Absonderung) bei jungen Gefangenen.

Begrüßt werden insbesondere die Regelungen, die die besondere Situation, Förderungsbedürftigkeit und Haftempfindlichkeit von jungen Gefangenen berücksichtigen.

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